Entscheidet die Bürokratie über den Aufstieg?

Eichsfeld. „Der Fall ist beim Bezirkssportgericht, das auch von uns bereits vorab informiert wurde“, sagt Klaus Henkel, stellvertretender Vorsitzender im Bezirksspielausschuss. Die SG wolle per DFBnet-Postfach Einspruch einlegen. „Ich hoffe für alle Beteiligten, das die Entscheidung zügig getroffen wird. Nicht nur für die SG Bergdörfer, auch für Petershütte und den Spielausschuss ist es keine einfache Situation“, ergänzt Henkel.
Für den Aufstieg in die Landesliga sind laut Anhang 3 der NFV-Spielordnung 15 Jugendspieler notwendig. Die Spieler der SG Bergdörfer spielen im SV Rotenberg, der Kooperationsverein ist, und mit dem die Dinge vertraglich geregelt wurden. „Es geht um die Anerkennung beim NFV, da der SV Rotenberg kein Jugendförderverein ist. Allerdings sind wir in der Jugend mit der SG Bergdörfer ein Stammverein in der Jugend des SVR“, sagt SG-Vorsitzender Andreas Diedrich.
Antrag beim Sportgericht
„Es ist alles sehr komplex. Wir werden einen Antrag beim Bezirkssportgericht, das bereits informiert wurde, stellen. Wir können die 15 erforderlichen Jugendspieler nachweisen und haben nach unserer Ansicht die Auflagen erfüllt“, ergänzt Diedrich, der zugleich auf den demografischen Wandel hinweist. „Es muss erkannt werden, dass immer weniger Kinder und Jugendliche Fußball spielen“, so der Vorsitzende. Eine Kooperation sei aus seiner Sicht vergleichbar mit einem Jugendförderverein, was der Niedersächsische Fußballverband (NFV) geprüft hatte und bisher anders sah. Nunmehr wird das Sportgericht über Aufstieg oder Nichtaufstieg des Bezirksligameisters entscheiden.
Ausreichend Jugendliche
„Wir können die geforderten Jugendlichen nachweisen und sind daher zuversichtlich, dass wir vor dem Sportgericht auch Recht bekommen – alles andere könnte ich nicht verstehen, da wir uns an die Statuten gehalten haben“, betont Diedrich.
Von Jan-Philipp Brömsen
GT/ET