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Er sieht Verstoß gegen Verfassung

Abschiebungen nach Gaza-Protesten: Richter kritisiert Trump-Regierung scharf

Propalästinensische Demonstranten rufen der Polizei der Universität von Chicago zu, als sie während der Auflösung des Studentenlagers in Chicago vom Universitätshof ferngehalten werden. (Archivfoto)
Propalästinensische Demonstranten rufen der Polizei der Universität von Chicago zu, als sie während der Auflösung des Studentenlagers in Chicago vom Universitätshof ferngehalten werden. (Archivfoto)

Washington. Die US-Regierung hat nach Ansicht eines Bundesrichters mit ihren Bemühungen, ausländische propalästinensische Demonstrierende abzuschieben, gegen die Verfassung verstoßen. US-Heimatschutzministerin Kristi Noem und US-Außenminister Marco Rubio hätten Betroffene ohne US-Staatsangehörigkeit vor allem aufgrund ihrer politischen Meinungsäußerung ins Visier genommen, befand Richter William Young in Boston. Diese Äußerungen seien jedoch vom ersten Verfassungszusatz gedeckt.

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Ziel der Regierungsvertreter sei es gewesen, Angst auszulösen. Dadurch hätten sie nach Überzeugung des Richters proaktiv von der Verfassung geschützte Äußerungen unterbinden und den Personen die ihnen zustehende Meinungsfreiheit verweigern wollen. Dies schränke bis heute „in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit“ ein.

Richter: Meinungsfreiheit nicht nur für US-Bürger

Young wies dabei auch explizit eine Argumentation von US-Präsident Donald Trump zurück, nach der für Personen ohne US-Staatsangehörigkeit nicht dieselben Rechte gelten würden wie für US-Bürgerinnen und -Bürger. Der Fall würde die Frage aufwerfen, ob Ausländer, die sich rechtmäßig in den USA aufhielten, die gleichen Rechte auf freie Meinungsäußerung hätten wie der Rest.

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„Das Gericht beantwortet diese verfassungsrechtliche Frage eindeutig mit „Ja, das haben sie““, schrieb Young. Meinungsfreiheit sei niemals unbegrenzt, „aber diese Grenzen sind für Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger dieselben“.

Rubio drohte im März mit Abschiebung

In den vergangenen Monaten hatte die US-Regierung vermehrt ausländische Studierende und Forschende ins Visier genommen, die sich an propalästinensischen Protesten beteiligt hatten. Ihnen wurde unterstellt, Hamas-Unterstützer zu sein. In diesem Zusammenhang kam es auch zu mehreren aufsehenerregenden Festnamen, die juristisch angefochten wurden.

Im März richtete US-Außenminister Rubio eine scharfe Warnung an alle Studierenden mit einem Visum: Wer mit einem sogenannten F-1-Visum in die USA zum Studium eingereist sei und Unruhe stifte, dem werde das Visum entzogen. Rubio berief sich auch auf eine Regelung, die ihn ermächtige, Personen eigenhändig für „abschiebbar“ zu erklären, deren Anwesenheit oder Aktivitäten als Bedrohung für die außenpolitischen Interessen der USA gewertet würden.

Fall Chalil machte international Schlagzeilen

Am meisten Aufmerksamkeit erregte wohl der Fall des palästinensischen Aktivisten Machmud Chalil, der sich mit einer Green Card - also einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung - in den USA aufhält. Der damalige Doktorand war in die propalästinensischen Proteste an der Columbia-Universität in New York involviert gewesen. Anfang März wurde er im Hausflur seines Wohnhauses festgenommen und in ein Abschiebezentrum im US-Bundesstaat Louisiana gebracht.

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Nach mehr als 100 Tagen Abschiebehaft kam Chalil zwar auf Kaution frei - doch die US-Regierung drängt weiterhin auf seine Ausweisung. Sie wirft ihm nun vor, bei seinem Antrag auf die Green Card Informationen verschwiegen zu haben. Seine Anwälte halten das für vorgeschoben: Chalil könne nicht wegen seines Protests abgeschoben werden, deshalb suche die Regierung nach anderen Gründen.

RND/dpa