AfD-Räumungsklage: Ein aufgebrachter Vermieter und kein Urteil
Die AfD und der Vermieter ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Wittenau konnten sich im Rechtsstreit um den Mietvertrag nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Ein Urteil zur Räumungsklage gegen die Partei wegen Vertragsverletzungen soll am kommenden Freitag (26. September) verkündet werden.
Der Vermieter Lukas Hufnagl, ein österreichischer Immobilieninvestor, hatte der Partei nach deren Wahlparty zur Bundestagswahl am 23. Februar den Vertrag fristlos gekündigt, ohne die AfD vorher abzumahnen.
Ein Angebot von AfD-Bundesvize Kay Gottschalk lehnte Hufnagl im Gericht ab. Die AfD hatte angeboten, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen. Ein Gegenangebot legte Hufnagl nicht vor und sprach von einer „Farce“. „Sie haben doch sicher was anderes, dann ziehen Sie doch einfach um“, sagte er. Die AfD ist auf der Suche nach einer neuen, repräsentativeren Parteizentrale, die näher am Bundestag liegen soll.
Der Vermieter reagiert hoch emotional
Aus Sicht des Vorsitzenden Richters Burkhard Niebisch könnte die AfD mit der Wahlparty im Innenhof des Bürogebäudes gegen den Mietvertrag verstoßen haben. Er zeigte sich jedoch skeptisch, ob das eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertige. Das Vertrauensverhältnis sei „tiefgehend zerstört“, argumentierte Kläger-Anwalt Malte Monjé.
Kläger Hufnagl agierte in diesem Zivilrechtsverfahren hoch emotional. Gegenüber Gottschalk sagte er gleich zu Beginn der Güteverhandlung: „Glauben Sie eigentlich, dass ich Ihre persönliche Prostituierte bin?“
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Zur vollständigen AnsichtGab es „indirekte Aufforderungen zu Schmiergeldzahlungen“?
Er sprach von Bedrohungen und Erpressungsversuchen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Gegen beide hat Hufnagl im Juli Strafanzeige wegen versuchter Erpressung gestellt. Gegenstand dieser Strafanzeige sollen laut Richter Niebisch auch „indirekte Aufforderungen zu Schmiergeldzahlungen“ sein. Hütter soll laut Hufnagl auch von einer „Hausbesetzung“ gesprochen haben.
Die AfD weist das zurück. „Eine Ankündigung oder gar Androhung einer Hausbesetzung hat es dabei nicht gegeben“, teilt die Partei mit. Es werde weiter ordnungsgemäß Miete gezahlt. Laut Hufnagl habe Hütter indes sogar damit gedroht. „Es sei kein Problem, zwei Busse mit strammen Jungs anzukarren“.
AfD gibt sich siegessicher
Hufnagl erschien vor Gericht mit zwei Personenschützern in schwarzen Fleece-Oberteilen. Er bekomme andauernd Drohanrufe „mit sächsischem Akzent“, führte er aus. Über ihn werde wahrheitswidrig verbreitet, er sei „Agent des Mossad“. Er habe seine Privatadresse wechseln müssen, sagt er in einem weiteren Ausbruch. Vergeblich versuchte er, Hütter und Malcomeß im Zivilprozess in den Zeugenstand zu rufen, „damit ich sie unter Eid befragen kann“.
Er habe nichts gegen die AfD, sagte Hufnagl, aber eine „Fortsetzung mit diesen Personen“ sei ihm „nicht zuzumuten“.
Aus dem Mietrechtsprozess wurde so immer stärker eine persönliche Abrechnung des Klägers. Dessen genaue Motive aber blieben unklar.
AfD-Prozessvertreter Gottschalk erwartet, dass die Räumungsklage zurückgewiesen wird. Auch die Strafanzeigen gegen Hütter und Malcomeß seien gegenstandslos.