Gescheiterte Klage: Wohnungsinhaber muss Rundfunkbeiträge zahlen
Die Göttin Justitia gilt als Wahrzeichen und Symbol der Justiz und der Gerechtigkeit.
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Wer eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkbeiträge zahlen. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen EU-Recht. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.