Digitales Passbild für Personalausweis und Reisepass wird ab Mai Pflicht

Am 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regeln beim Beantragen von Ausweisdokumenten wie Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Ab diesem Datum werden in den entsprechenden Behörden ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert – gedruckte Fotos auf Papier sind nicht mehr zulässig. Wir erklären, was es mit den Änderungen auf sich hat und was das für Antragsteller bedeutet.
Digitale Passbilder
Wo kann man digitale Passbilder machen lassen?
Bürgerinnen und Bürger können sich aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem professionellen Fotografen oder vor Ort in der Behörde erstellen lassen.
In vielen Bürgerämtern gibt es bereits Selbstbedienungs-Terminals für biometrische Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften. Für die Nutzung fällt laut Bundesinnenministerium zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments ein Betrag von sechs Euro an. In der Regel stehen dabei bis zu drei Bilder zu Auswahl. Sollte keines der Bilder der antragstellenden Person gefallen, kann die Aufnahme abgebrochen und neu gestartet werden. Wer einen Ausweis beantragen möchte, kann sich auf der Internetseite des zuständigen Amtes oder telefonisch erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, ein Foto vor Ort zu machen.
Fotostudios, die weiterhin Passbilder anbieten wollen, müssen die notwendigen technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, um die Fotos direkt an die Behörden zu übermitteln. Nach der Aufnahme im Studio wird das Passbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen. Die Kunden erhalten einen ausgedruckten Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild in der Cloud finden und herunterladen kann. Welche Kosten dafür anfallen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Wer seinen Code verliert, kann beim Fotostudio um einen neuen Ausdruck bitten.
Was muss beim digitalen Passbild beachtet werden?
Für das digitale Passbild gelten dieselben Voraussetzungen wie für das gedruckte biometrische Foto. Das Bundesinnenministerium nennt folgende wesentliche Kriterien:
- Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende
- Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar
- Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Höhe des Fotos ein
- Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade
- Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet, scharf abgebildet und kontrastreich
- Der Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast
- Die Farben und insbesondere der Hautton werden auf dem Foto realitätsgetreu wiedergegeben
- Der Gesichtsausdruck ist neutral, der Blick geradeaus in die Kamera gerichtet und der Mund geschlossen
- Die Augen sind klar und deutlich erkennbar
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig, wenn das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar ist
Ausnahmen sind bis zu einem gewissen Grad für Kinder und Babys sowie aus medizinischen Gründen erlaubt.
Warum sollen künftig nur noch digitale Passbilder akzeptiert werden?
Die bundesweite Umstellung vom Papierfoto zum digitalen Passbild soll zum einen den Antragsprozess einheitlich, schneller und einfacher machen. Zum anderen soll das Verfahren jedoch auch für mehr Sicherheit sorgen und Fälschungen wie das sogenannte Morphing verhindern.
Beim Morphing werden Aufnahmen von verschiedenen Personen digital zu einem einzigen Bild verschmolzen. Da das manipulierte Foto von automatischen Gesichtserkennungssystemen nicht als Fälschung erkannt wird, können sich mehrere Personen auf diese Weise einen Pass teilen, um ihre Identitäten tauschen oder Sicherheitskontrollen an Flughäfen und Grenzübergängen zu umgehen. Durch die digitale Übermittlung des Passbildes an die Behörde direkt nach der Aufnahme werden Fälschungsversuche deutlich erschwert.


