2G-Regel für Einzelhandel auch in Bremen aufgehoben

Bremen. Das Einkaufen wird auch im Bundesland Bremen wieder unkomplizierter: Der Senat beschloss am Dienstag, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben. Damit müssen Kunden künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten.
Der Senat beschloss zudem, die Kontakterfassung beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen abzuschaffen. Am Mittwoch befasst sich der zuständige Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft mit dem Beschluss. Stimmt das Gremium zu, kann die Änderung in Kraft treten.
Von Warnstufe vier zu Warnstufe 3
In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung für den Einzelhandel bereits Mitte Dezember 2021 kassiert. Der Bremische Senat stellte am Dienstag zugleich für die Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 3 fest, die voraussichtlich von Freitag an Warnstufe vier ablöst. Damit entfällt die 2G-Plus-Regel unter anderem in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
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Bei der 2G-plus-Regelung müssen vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Negativtest vorzeigen. Ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Mit dem Wechsel von Warnstufe vier auf Warnstufe drei gilt die 2G-Regelung, das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben.
Von RND/dpa/Helmut Reuter